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Aktuelle Infos zu SARS Covid-19

"Gesundheit gemeinsam gestalten"

Aufgrund der Außerkraftsetzung der AV (Allgemeinverfügung) Corona-Schutz-maßnahmen können wir die intrenen Regelungen lockern.

Somit gelten ab dem 01. März 2023 folgende Änderungen in Bezug auf die Masken- und Testpflicht:

- Die Maskenpflicht entfällt ab dem 01. März 2023 für Rehabilitanden und Mitarbeiter

- Für Besucher bleibt die Maskenpflicht jedoch weiterhin bestehen

- Das freiwillige Tragen der Masken ist natürlich weiterhin erlaubt und wird vulnerablen Personen angeraten.

- Die wöchentlichen Testungen für Rehabilitanden entfällt zum 01. März 2023 ebenfalls

Bei Symptomen und Unwohlsein ist es weiterhin möglich, im Labor zur Abklärung einer Corona-Infektion eine Testung durchzuführen

Therapiebereich

Auf Anweisung und in Absprache des Therapeuten mit dem Rehabilitanden kann in Einzelbehandlungen das Tragen der Maske erforderlich sein und eingefordert werden.

Corona bleibt weiterhin ein Bestandteil unseres täglichen Lebens und wird uns auch in Zukunft noch begleiten.

Trotz des Wegfalls der Maskenpflicht und der Änderungen durch Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen bitten wir Sie auch zukünftig um einen verantwortungsvollen Umgang mit den im Hause gelten Hygieneschutzmaßnahmen.