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Allgemeine Vertragsbedingungen zur Unterbringung von Begleitpersonen von Patienten der Orthopädischen Klinik Tegernsee

Stand: 01.01.2023

In beschränktem Umfang besteht die Möglichkeit, dass in der Orthopädischen Klinik Tegernsee auch Begleitpersonen untergebracht werden können. Hierzu gelten folgende Bedingungen:

  1. Die Begleitperson muss mindestens 14 Jahre alt sein.
  2. Als Pauschalsatz werden EUR 68,00 pro Tag berechnet. Hiermit ist die Unterbringung auf einem Beistellbett im Zimmer des Patienten, die übliche, in der Orthopädischen Klinik Tegernsee angebotene Verpflegung (Vollpension) und die Kurtaxe abgegolten.
  3. Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 2 zusammenhängende Tage (pro Buchung) und höchstens die Aufenthaltsdauer des begleiteten Patienten. Die Mitaufnahme der Begleitperson muss vom Stationsarzt des Patienten als medizinisch wünschenswert eingestuft werden.
  4. Bei der Abrechnung wird der Abreisetag berücksichtigt. Für den Anreisetag erfolgt keine Berechnung.
  5. Die Teilnahme an den allgemeinen Gesundheitsvorträgen sowie den sonstigen Veranstaltungen für Patienten (siehe aktueller Veranstaltungsaushang) ist kostenlos möglich und wünschenswert; ebenso ist die Benützung von frei zur Verfügung stehenden Einrichtungen (Bewegungsbad, Kneippbecken und Sauna) zu den bekannten Zeiten gestattet. Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung von einem niedergelassenen Haus- oder Facharzt können in Abhängigkeit von freien Kapazitäten der Klinik physiotherapeutische Leistungen in Anspruch genommen werden. Damit die Therapien unmittelbar nach der Ankunft beginnen können, sollte die Verordnung am Donnerstag vor der Anreise in der Klinik vorliegen.
  6. Nach Eingang des Aufnahmeantrages erstellt die Verwaltung eine Rechnung über die Dauer des Aufenthaltes. Diese bitten wir an der Rezeption, bar oder per EC-Karte zu begleichen.