Inhalt

Alle wichtigen Stationen im Überblick

Der offene und helle Eingangsbereich lädt zum Verweilen ein

Der offene und helle Eingangsbereich lädt zum Verweilen ein

Ablauf

  • Aufnahme - Wir freuen uns auf Sie!
    Bitte kommen Sie am Aufnahmetag bis spätestens 11.30 Uhr in die Klinik und melden sich an der Rezeption an.
    Unsere Mitarbeiter weisen Ihnen den Weg zu ihrem Stützpunkt, wo die pflegerische Aufnahme erfolgt.
  • Ärztliche Aufnahme bzw. Untersuchung
    In der Regel findet die ärztliche Aufnahme noch am Tag Ihrer Anreise statt. Dabei legt Ihr Arzt zusammen mit Ihnen Ihre persönlichen Reha-Ziele und Behandlungen fest.
  • Behandlungsplan
    Nach diesen Vorgaben wird Ihr individueller Behandlungsplan erstellt. Dieser Plan enthält Therapien, Behandlungen, Vorträge, Uhrzeiten und alle Behandlungsorte. Während des Aufenthaltes finden neben Ihrer Therapie regelmäßig Visiten statt.
  • Abschlussuntersuchung
    Bei der ärztlichen Abschlussuntersuchung wird der erreichte Behandlungserfolg gemeinsam besprochen. Hat Ihre Erkrankung aus Sicht der Klinik Auswirkungen auf Ihre Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, erläutern Ihnen das unsere Stationsärzte. Gleichzeitig erhalten Sie Hilfen für weitere Maßnahmen, die zu Hause fortgeführt werden sollen.

Fahrtkosten

Für Patienten der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei stationärem Aufenthalt bei Fahrt mit dem PKW pro Entfernungskilometer 0,20 Euro – maximal 130,00 Euro – oder die Bahnfahrt-Tickets 2. Klasse und Kosten für maximal zwei Gepäckstücke pro Fahrt erstattet (§ 53 SGB IX). Kosten für eine Gepäckversicherung können nicht übernommen werden. Beim Erwerb Ihrer Fahrkarte bitten wir Sie darauf zu achten, Fahrpreisermäßigungen zu nutzen (z.B. Bayern-Ticket, wenn zeitlich möglich). Bringen Sie für die Abrechnung bitte unbedingt Fahrkarte, Gepäcktickets sowie sonstige Quittungen mit.

Patienten, deren Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Nordbayern oder Schwaben ist, erhalten ihre Reisekosten eine Woche vor Abreise überwiesen.

Patienten, deren Kostenträger ein anderer Rentenversicherungsträger, die gesetzliche Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung ist, wenden sich bitte direkt an ihren zuständigen Träger bzw. Krankenkasse.